Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (Media Beats GmbH) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz – BayBGG) und Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV)

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://media-beats.com.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang?
Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Media Beats GmbH
Nördliche Münchner Str. 9 c,
82031 Grünwald

Tel.: +49 89 244 182 340
Email: info@media-beats.com

https://media-beats.com/kontakt/

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

  • Einige Videos verfügen derzeit noch nicht über vollständige Untertitel oder Transkriptionen.
  • Nicht alle Bilder sind aktuell mit Alternativtexten (alt) versehen.
  • Bei einzelnen Text-/Hintergrundkombinationen sind die Farbkontraste ggf. nicht ausreichend.
  • Bestimmte interaktive Elemente lassen sich noch nicht vollständig mit der Tastatur bedienen.
  • Unzureichende semantische Auszeichnung von Informationen und Beziehungen (z. B. Strukturierung mit HTML)

Unverhältnismäßige Belastung

Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:

Die Umsetzung der vollständigen Barrierefreiheit in einzelnen Bereichen stellt für uns derzeit eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne von § 12a Absatz 6 BGG dar.

Konkret betrifft dies:

  • Die nachträgliche Transkription und Untertitelung älterer Video-Inhalte
  • Die Überarbeitung von Bestandsbildern und Medieninhalten ohne alt-Attribute
  • Die vollständige Umstrukturierung einzelner UI-Komponenten für eine lückenlose Tastaturbedienung und optimale Wahrnehmbarkeit
  • Die Umsetzung dieser Maßnahmen erfordert einen erheblichen technischen und personellen Aufwand. Wir arbeiten jedoch schrittweise daran, diese Barrieren zu identifizieren und soweit wie möglich abzubauen.
  • Bei neuen Inhalten wird Barrierefreiheit bereits von Beginn an stärker berücksichtigt.

Evaluationsmethode

  • automatisierten Tests, u. a. mit den Tools WAVE und Lighthouse
  • manuellen Prüfungen einzelner Seiten und Funktionen
  • ergänzender Überprüfung durch externe Webentwickler

Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu unserer Website

Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website. Derzeit tun wir hierzu Folgendes:

Wir setzen uns aktiv dafür ein, den barrierefreien Zugang zu unserer Website kontinuierlich zu verbessern. Zu unseren aktuellen und geplanten Maßnahmen gehören:

Integration barrierefreier Anforderungen in den Entwicklungsprozess: Neue Inhalte, Funktionen und Designänderungen werden bereits während der Planung auf Barrierefreiheit geprüft und umgesetzt.

Verwendung barrierefreier Tools und Komponenten: Wo möglich, setzen wir auf barrierefreie UI-Komponenten (z. B. für Formulare, Modale, Slider) und optimieren bestehende Lösungen entsprechend.

Laufende Überprüfung: Die Website wird regelmäßig mit automatisierten Tests und manuellen Prüfungen auf Barrierefreiheit kontrolliert, um neue oder unbeabsichtigte Barrieren frühzeitig zu erkennen.

Einbindung von Feedback: Wir werten eingehende Hinweise und Nutzerfeedback gezielt aus, um daraus konkrete Verbesserungen abzuleiten.

Unser Ziel ist es, digitale Inhalte so zugänglich wie möglich für alle Nutzer:innen zu gestalten – unabhängig von individuellen Einschränkungen oder technischen Voraussetzungen.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.06.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 23.06.2025 überprüft.