Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Online-Inhalte tritt ab dem 28. Juni 2025 in Kraft. Sind Ihre digitalen Angebote bereit für die neuen Anforderungen?
Das BFSG verpflichtet Unternehmen dazu, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Websites, Online-Shops, Apps und weitere digitale Plattformen müssen den neuen Vorgaben entsprechen. Unternehmen, die nicht rechtzeitig handeln, riskieren hohe Bußgelder und rechtliche Konsequenzen.
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
- Das BFSG tritt am 28. Juni 2025 in Kraft.
- Ziel ist, digitale Barrieren abzubauen und den Zugang für alle zu erleichtern.
- Unternehmen müssen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten.

Ihre Agentur für barrierefreie digitale Lösungen
Möchten Sie Ihre Website oder App BFSG-konform gestalten? Wir bieten Ihnen alles aus einer Hand – von der Analyse und barrierefreien Gestaltung bis zur technischen Umsetzung und abschließenden Prüfung. So machen wir Ihre digitalen Angebote für alle zugänglich und rechtssicher.
Wer ist vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betroffen?
Das BFSG betrifft zahlreiche Unternehmen und Organisationen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Dazu gehören:

- Online-Shops & E-Commerce-Plattformen
- Banken & Finanzdienstleister
- Telekommunikationsunternehmen
- Software- & App-Anbieter
- Ticket- & Reisebuchungsplattformen
- Öffentliche Stellen & Verwaltungen
- Bildungsplattformen & E-Learning-Anbieter
Wenn Ihr Unternehmen dazugehört, handeln Sie rechtzeitig, um Abmahnungen und Bußgelder zu vermeiden.
Anforderungen des BFSG
Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Websites, Apps und digitalen Dienste den Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) entsprechen. Ziel ist es, allen Menschen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – den Zugang zu digitalen Inhalten zu ermöglichen.
Was bedeutet barrierefreie Gestaltung?
- Texte: Klar, verständlich und logisch strukturiert.
- Bilder und Grafiken: Mit Alternativtexten (Alt-Tags) für Screenreader.
- Videos und Multimedia: Untertitel und Audiodeskriptionen hinzufügen.
- Navigation: Intuitive Bedienung, auch per Tastatur und Screenreader.
- Formulare: Korrekt beschriftet und einfach bedienbar.
- Farbgestaltung: Hohe Kontraste und farbunabhängige Inhalte.
- Technik: WCAG 2.1 (AA-Standard) einhalten und regelmäßig prüfen.
Warum sind diese Anforderungen wichtig?
Sie verbessern die Nutzerfreundlichkeit, erhöhen die Reichweite und verhindern rechtliche Risiken.

So unterstützen wir Sie

Wir helfen Ihnen, Ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten
Die Media Beats GmbH hilft Ihnen dabei, Ihre Website, Apps und digitalen Produkte rechtzeitig und gesetzeskonform an die Anforderungen des BFSG anzupassen.
Wir unterstützen Sie in allen Phasen. Zunächst überprüfen wir Ihre aktuellen Angebote und setzen dann die technische Umsetzung um. Schließlich führen wir eine abschließende Kontrolle durch. So stellen wir sicher, dass Ihre digitalen Angebote den Vorgaben des BFSG entsprechen.
So erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern erreichen auch ein breiteres Publikum und vermeiden mögliche Bußgelder.
Häufige Fragen zum BFSG
Warum ist Barrierefreiheit so wichtig?
Barrierefreiheit ermöglicht allen Menschen, insbesondere Menschen mit Einschränkungen, den uneingeschränkten Zugang zu digitalen Inhalten. Sie verbessert nicht nur die Nutzerfreundlichkeit, sondern erhöht auch die Reichweite und Kundenbindung Ihres Unternehmens.
Welche Maßnahmen sind erforderlich?
Unternehmen müssen ihre digitalen Angebote nach den WCAG-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines) anpassen, um sicherzustellen, dass sie für alle Nutzer barrierefrei zugänglich sind.
Gibt es Fristen, die eingehalten werden müssen?
Ja, ab dem 28. Juni 2025 müssen alle betroffenen Unternehmen die Anforderungen erfüllen, um Abmahnungen und Bußgelder zu vermeiden.
Wie kann Media Beats GmbH helfen?
Wir bieten umfassende Beratung, Analyse und technische Umsetzung, um Ihr Unternehmen rechtskonform und barrierefrei aufzustellen.
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