Stand ePrivacy-Verordnung (ePVO) 2022

In unserem heutigen Blogbeitrag erhalten Sie einen aktuellen Überblick über den Stand der ePrivacy-Verordnung (ePVO) 2022

Laut ursprünglicher Planung sollte die ePrivacy-Verordnung, ePVO, bereits am 25. Mai 2018 gemeinsam mit der Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, eingeführt werden. Innerhalb der einzelnen Staaten der Europäischen Union gibt es diesbezüglich jedoch verschiedene Standpunkte, die einen in Kraft treten der E-Privacy hinauszögern. Für Unternehmen besteht trotz des seit Dezember 2021 bestehenden deutschen Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) dadurch Rechtsunsicherheit in der praktischen Datenschutz Umsetzung im E-Commerce und bei Online-Angeboten. Unsere Online Marketing Agentur geht aus diesem Grund heute wichtigen Fragen rund um die E-Privacy auf den Grund und unterstützt Sie dabei, Ihr Online Marketing u. a. inklusive Cookie Tracking datenschutzkonform zu realisieren.

Worum geht es bei E-Privacy?

Unternehmen versuchen unter anderem über Cookie Tracking personenbezogene Informationen im Internet oder über mobile Apps für Werbezwecke zu erfassen und weiterzuverwenden. Dafür gibt es eine Reihe von Spielregeln.

E-Privacy steht im deutschen Sprachgebrauch für die Wahrung der digitalen Privatsphäre und soll Usern im Internet Datenschutz rund um ihre persönlichen Daten ermöglichen.

Die DSGVO und die E Privacy Verordnung sollen europäischen Nutzern dabei eine möglichst umfassende Kontrolle über ihre Daten und die damit verbundene Weitergabe an Dritte garantieren

Was ist die ePrivacy-Verordnung (ePVO)?

Die ePVO dient als Ersatz für die bis dahin gültige Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (Richtlinie 2002/58/EG) der Europäischen Union.

Als Erweiterung der Datenschutz Grundverordnung soll sie den elektronischen Austausch gesetzlich regeln und definieren, unter welchen Bedingungen und auf Basis welcher Grundlagen Unternehmen personenbezogene Nutzerdaten erheben und für weitere Zwecke verwenden dürfen.

Welche Idee verfolgt die ePVO?

Die Europäische Kommission unterstreicht die Idee der ePrivacy-Verordnung zum Schutz persönlicher Daten in der elektronischen Kommunikation über die unterschiedlichsten Endgeräte wie PC oder Smartphone. Sie weist darauf hin, dass die allgemeinen Regeln der Datenschutz-Grundverordnung gelten, wenn nicht gesonderte Reglungen in der ePrivacy-Verordnung benannt sind. Dabei geht es bei e-Privacy nicht darum, die DSGVO auszuhebeln. Sie ist vielmehr als Ergänzung angedacht.

Warum liegen Idee und praktische Umsetzung so weit auseinander?

Der Diskussionsbedarf zum Datenschutz zwischen den einzelnen europäischen Ländern u.a. beim Cookie Tracking besteht bereits seit Jahren und betrifft Onlineshops, Blogs, Portale oder Web-Dienste und sogar Webseiten. So existiert in der Praxis kaum noch ein Unternehmen, dass nicht als Betreiber elektronischer Informations- und Kommunikationsdienste aktiv und somit von den Bestimmungen betroffen ist.

Was vielen Unternehmern nicht klar ist, dass Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) ist ein deutsches Gesetz, die ePrivacy-Verordnung hingegen unterliegt europäischen Regeln. Beide machen allerdings unterschiedliche Vorgaben, die zu erheblichen Unsicherheiten bei Werbetreibenden und Nutzern führen.

Das Telekommunikations- und Telemedien-Datenschutzgesetz sieht vor, dass Cookies einer Einwilligung bedürfen, und fordert Werbetreibende auf, Nutzungs- und Verarbeitungsvorgänge ihrer Webseiten und Shops zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Offen bleibt in diesem Zusammenhang jedoch, ob es tatsächlich ein ePrivacy-Verordnung braucht oder ob mit einer konsequenten Anwendung des TTDSG bereits alle Grundlagen vorhanden sind.

Der Europäische Datenschutzausschuss hat eine Task Force zur Thematik Cookie Banner berufen, die den Austausch und die Abstimmung zwischen Aufsichtsbehörden in den europäischen Mitgliedsstaaten unterstützen soll. Höchstes Ziel ist es, die Regeln und Anwendung von Cookie Tracking zu vereinheitlichen.

Das deutsche TTDSG bietet dazu eine gute Grundlage, Maß der Dinge wird aber irgendwann eine EU-Verordnung sein. Die Entscheidung liegt auf europäischer Ebene, ob und wann sie verbindlich kommt, bleibt weiter offen.

Fazit: So gelingt es Unternehmen ihr Online Marketing datenschutzkonform umzusetzen!

Ab wann die ePrivacy-Verordnung greift, bleibt abzuwarten. Unternehmen sollten die Bestimmungen des Telekommunikations- und Telemedien-Datenschutzgesetz ernst nehmen und bewusst E-Commerce und Online-Angebote darauf abstimmen. Das schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch Vertrauen und Transparenz bei den Kunden, die einen sensiblen Umgang mit ihren persönlichen Daten zu schätzen wissen.

Unsere Agentur für Online Marketing steht Ihnen für die Analyse und Strategie zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu einer datenschutzkonformen Ausgestaltung und unterstützen Sie darüber hinaus bei der praktischen Umsetzung. Hier können Sie Kontakt zu uns aufnehmen.