Infografik vergleicht Widerruf und Kündigung nach Vertragsabschluss mit ihren rechtlichen Unterschieden und Folgen.

Der Widerrufsbutton ist jetzt Pflicht: Was Unternehmen unbedingt wissen müssen

28. Juli 2026

Seit Juni 2026 müssen viele digitale B2C-Angebote einen Widerrufsbutton bereitstellen. Du erfährst, welche Verträge betroffen sind und wie die Umsetzung gelingt…

Überblick

  • Checkpoint
    Der Widerrufsbutton 2026 ist für viele online geschlossene B2C-Fernabsatzverträge verpflichtend und muss leicht sichtbar sowie dauerhaft erreichbar sein.
  • Checkpoint
    Du setzt die elektronische Widerrufsfunktion zweistufig um und versendest anschließend unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Inhalt, Datum und Uhrzeit.
  • Checkpoint
    Prüfst Du jetzt Rechtstexte, Technik und interne Abläufe, reduzierst Du Risiken und stärkst zugleich das Vertrauen Deiner Kunden.

Seit dem 19. Juni 2026 gilt der Widerrufsbutton 2026 für viele Unternehmen verpflichtend. Betroffen sind insbesondere Online-Shops, digitale Dienstleister, Buchungsplattformen und App-Anbieter, die Verträge mit Verbrauchern abschließen.

Die neue Regelung verändert nicht nur Rechtstexte. Sie betrifft auch Webdesign, technische Systeme, automatisierte E-Mails und interne Bearbeitungsprozesse. Eine einfache Verlinkung zu einem Kontaktformular reicht deshalb nicht aus.

Der Widerruf muss über einen klar strukturierten elektronischen Prozess möglich sein. Verbraucher müssen den Vertrag zunächst auswählen, den Widerruf ausdrücklich bestätigen und anschließend eine elektronische Eingangsbestätigung erhalten.

Für Dich bedeutet das: Du solltest nicht nur prüfen, ob Deine Website einen passenden Button enthält. Entscheidend ist, ob der gesamte Prozess den Anforderungen aus § 356a BGB entspricht.

In diesem Beitrag erfährst Du, für welche Verträge die Pflicht gilt, wie der Widerrufsbutton aufgebaut sein muss und welche Fehler rechtliche Risiken verursachen. Außerdem erhältst Du eine praktische Checkliste für die technische und organisatorische Umsetzung.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.

Was ist der Widerrufsbutton?

Der Widerrufsbutton ist eine gesetzlich vorgeschriebene elektronische Funktion. Sie ermöglicht Verbrauchern, einen online geschlossenen Fernabsatzvertrag direkt über die jeweilige Benutzeroberfläche zu widerrufen.

Die Bezeichnung „Button“ kann dabei etwas irreführend sein. Technisch kann auch ein besonders hervorgehobener und eindeutig beschrifteter Link zulässig sein. Entscheidend sind Sichtbarkeit, Lesbarkeit, Erreichbarkeit und der vorgeschriebene Ablauf.

Die Rechtsgrundlage bildet § 356a BGB. Danach muss die erste Funktion mit „Vertrag widerrufen“ oder einer gleichbedeutenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein. Anschließend folgt eine zweite Funktion mit der Bezeichnung „Widerruf bestätigen“ oder einer entsprechend klaren Alternative.

Die elektronische Widerrufsfunktion schafft kein neues Widerrufsrecht. Sie ergänzt lediglich die vorhandenen Möglichkeiten, ein gesetzlich bestehendes Recht auszuüben. Verbraucher können ihren Widerruf weiterhin beispielsweise per E-Mail oder Brief erklären.

Seit wann gilt die Widerrufsbutton-Pflicht?

Die neue Pflicht gilt in Deutschland seit dem 19. Juni 2026. Der deutsche Gesetzgeber setzt damit Vorgaben der europäischen Richtlinie 2023/2673 um.

Die EU-Mitgliedstaaten mussten die entsprechenden Regelungen bis zum 19. Dezember 2025 in nationales Recht übertragen. Seit dem 19. Juni 2026 müssen die neuen Vorschriften angewendet werden.

Das deutsche Umsetzungsgesetz wurde am 5. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Unternehmen haben damit nur wenige Monate, um Websites, Apps und interne Prozesse anzupassen.

Die Pflicht gilt unabhängig von Unternehmensgröße, Umsatz oder Rechtsform. Auch kleinere Online-Shops und selbstständige Dienstleister können betroffen sein, sobald sie entsprechende B2C-Verträge online abschließen.

Für welche Verträge gilt der Widerrufsbutton?

Der Widerrufsbutton betrifft grundsätzlich Fernabsatzverträge zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher. Der Vertrag muss über eine Online-Benutzeroberfläche abgeschlossen werden.

Als Online-Benutzeroberfläche gelten insbesondere:

Reine Vertragsabschlüsse per Telefon, Fax oder Bestellkarte werden nicht allein deshalb erfasst. Entscheidend ist, dass der eigentliche Vertragsschluss über eine digitale Benutzeroberfläche erfolgt.

Welche Branchen können betroffen sein?

Die Pflicht beschränkt sich nicht auf klassische Online-Händler. Sie kann unter anderem folgende Angebote betreffen:

AngebotMögliche Relevanz
Physische WarenKleidung, Elektronik, Möbel oder Verbrauchsprodukte.
DienstleistungenBeratungen, Agenturleistungen oder digitale Services.
Digitale InhalteE-Books, Software, Downloads oder Videokurse.
AbonnementsStreaming, digitale Mitgliedschaften oder Plattformzugänge.
BuchungsangeboteTermine, Kurse oder bestimmte Freizeitangebote.
FinanzdienstleistungenKredite, Geldanlagen oder andere Finanzprodukte.
VersicherungenOnline abgeschlossene Versicherungsverträge.

Auch für online geschlossene Versicherungsverträge kann § 356a BGB gelten, sofern ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Das Versicherungsvertragsgesetz verweist für entsprechende Fernabsatzverträge ausdrücklich auf die elektronische Widerrufsfunktion.

Wann ist keine Widerrufsfunktion erforderlich?

Nicht jeder Online-Vertrag kann gesetzlich widerrufen werden. Ausnahmen können beispielsweise bei bestimmten individualisierten Waren, vollständig erbrachten Dienstleistungen oder einzelnen Freizeitangeboten bestehen.

Der Widerrufsbutton ist praktisch nur relevant, wenn ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Seine bloße Anzeige räumt dem Verbraucher nicht automatisch zusätzliche Rechte ein.

Du solltest Deinen Vertragsbestand deshalb einzeln prüfen. Eine pauschale Einordnung allein anhand deiner Branche reicht häufig nicht aus.

Warum ist der Widerrufsbutton für Unternehmen wichtig?

Der Widerrufsbutton ist keine isolierte Schaltfläche. Er beeinflusst die gesamte digitale Customer Journey nach dem Kauf.

Eine fehlerhafte Umsetzung kann mehrere Bereiche betreffen:

Fehlt die elektronische Widerrufsfunktion oder ist sie nicht ordnungsgemäß erreichbar, kann dies wettbewerbsrechtliche Ansprüche und behördliche Maßnahmen auslösen. Eine unvollständige Information kann außerdem dazu führen, dass die reguläre Widerrufsfrist nicht ordnungsgemäß beginnt.

Gleichzeitig bietet die neue Funktion eine Chance. Ein verständlicher Widerrufsprozess stärkt Vertrauen und zeigt, dass Du Verbraucherrechte ernst nimmst. Gerade nach einer Bestellung kann eine transparente Kommunikation spätere Konflikte vermeiden.

So funktioniert der Widerrufsbutton in der Praxis

Der gesetzlich vorgesehene Prozess besteht aus zwei eindeutigen Stufen. Danach folgt eine automatische Eingangsbestätigung.

1. Welche Verträge musst Du zunächst erfassen?

Beginne mit einer vollständigen Bestandsaufnahme. Prüfe alle Wege, über die Verbraucher einen Vertrag mit Dir schließen können.

Berücksichtige dabei nicht nur Deinen Hauptshop. Auch Landingpages, separate Buchungsformulare, Apps und eingebundene Drittanbieter können relevant sein.

Erfasse für jeden Vertrag mindestens:

  • angebotene Ware oder Leistung
  • verwendete Benutzeroberfläche
  • Vertragspartner
  • vorhandenes Kundenkonto
  • Beginn und Dauer der Widerrufsfrist
  • mögliche gesetzliche Ausnahme
  • verantwortliches internes System

Besonders wichtig sind Drittplattformen. Verkaufst Du über einen Marktplatz, bleibst Du als Vertragspartner grundsätzlich für die Bereitstellung der Funktion verantwortlich. Gegebenenfalls musst Du den Plattformbetreiber vertraglich zur Umsetzung verpflichten.

2. Wie muss „Vertrag widerrufen“ platziert werden?

Die erste Funktion muss gut lesbar und eindeutig beschriftet sein. Die gesetzlich vorgesehene Standardformulierung lautet:

Vertrag widerrufen

Auch eine gleichbedeutende Formulierung kann zulässig sein. Unklare Begriffe wie „Kontakt“, „Service“, „Rückgabe“ oder „Anfrage senden“ solltest Du vermeiden.

Die Funktion muss während der Widerrufsfrist:

  • ständig verfügbar sein
  • hervorgehoben erscheinen
  • leicht zugänglich bleiben
  • gut lesbar gestaltet sein
  • auf mobilen Endgeräten funktionieren

Eine Platzierung im Footer kann möglich sein. Dort muss sich der Widerrufsbutton jedoch deutlich von Impressum, AGB und anderen Links abheben. Ein unauffälliger Standardlink genügt nach der Gesetzesbegründung nicht ohne Weiteres.

Für die Gestaltung solltest Du außerdem Kontraste, Schriftgröße, Tastaturbedienung und Screenreader-Kompatibilität beachten. Eine barrierearme Umsetzung verbessert nicht nur die Bedienbarkeit. Sie kann abhängig von Deinem Angebot auch rechtlich relevant sein.

3. Darf der Widerruf hinter einem Login liegen?

Grundsätzlich solltest Du den Widerrufsbutton ohne zusätzliche Registrierung oder Anmeldung zugänglich machen.

Eine Login-Lösung kann ausnahmsweise vertretbar sein, wenn auch der ursprüngliche Vertrag ausschließlich über ein vorhandenes Kundenkonto abgeschlossen werden kann. Wurde der Vertrag ohne Kundenkonto geschlossen, darfst Du den Verbraucher nicht nachträglich zur Registrierung zwingen.

Vermeide außerdem folgende Hürden:

  • vorherige Kontaktaufnahme mit dem Kundenservice
  • Download einer zusätzlichen App
  • mehrstufige Identitätsprüfungen ohne Notwendigkeit
  • verpflichtende Angabe eines Widerrufsgrundes
  • schwer erkennbare Links
  • verschachtelte Menüpfade
  • verdeckende Pop-ups

Der Widerruf sollte technisch mindestens so unkompliziert erreichbar sein wie der Vertragsschluss.

4. Welche Daten darfst Du abfragen?

Nach dem ersten Klick öffnet sich eine Eingabemaske. Dort muss der Verbraucher seine Erklärung abgeben und den betroffenen Vertrag identifizieren können.

§ 356a BGB nennt drei wesentliche Angaben:

  1. Name des Verbrauchers
  2. Angaben zur Identifizierung des Vertrags oder Vertragsteils
  3. elektronisches Kommunikationsmittel für die Eingangsbestätigung

Zur Vertragsidentifikation eignen sich beispielsweise Bestellnummer, Vertragsnummer oder Buchungsnummer. Bei Bestellungen mit mehreren Positionen muss auch ein Teilwiderruf möglich sein, soweit dieser rechtlich vorgesehen ist.

Einen Grund für den Widerruf darfst Du nicht als Pflichtfeld verlangen. Eine freiwillige Abfrage muss eindeutig als freiwillig gekennzeichnet sein. Im Zweifel solltest Du auf zusätzliche Daten verzichten.

Beachte außerdem die Grundsätze der Datenminimierung. Aktualisiere Deine Datenschutzerklärung, wenn Du über die Widerrufsfunktion personenbezogene Daten erhebst oder an neue Systeme übermittelst.

5. Wie funktioniert die zweite Bestätigung?

Nachdem der Verbraucher seine Angaben eingetragen oder bestätigt hat, folgt die zweite Stufe. Die Schaltfläche muss eindeutig lauten:

Widerruf bestätigen

Alternativ ist eine andere klar gleichbedeutende Formulierung möglich. Erst mit dieser zweiten Aktion wird die Widerrufserklärung elektronisch versendet.

Ein einzelner Button ohne nachgelagerte Bestätigung genügt daher nicht. Die Zweistufigkeit verhindert zugleich, dass ein Vertrag versehentlich durch einen einzigen Klick widerrufen wird.

Zeige dem Verbraucher vor der Bestätigung nochmals übersichtlich:

  • seinen Namen
  • den ausgewählten Vertrag
  • betroffene Vertragsbestandteile
  • das angegebene Kommunikationsmittel
  • die eindeutige Widerrufserklärung

6. Welche Eingangsbestätigung musst Du versenden?

Nach dem Absenden musst Du unverzüglich eine elektronische Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln.

In der Praxis eignet sich dafür meist eine automatisierte E-Mail. Sie muss mindestens enthalten:

  • Inhalt der Widerrufserklärung
  • Datum des Eingangs
  • Uhrzeit des Eingangs

Ein zusätzlicher PDF-Download ist möglich, aber nicht zwingend. Entscheidend ist, dass der Verbraucher die Bestätigung dauerhaft speichern und später erneut aufrufen kann.

Die Nachricht sollte nur den Eingang bestätigen. Sie sollte nicht erklären, dass der Widerruf bereits rechtlich geprüft oder akzeptiert wurde.

Eine geeignete Formulierung lautet beispielsweise:

„Wir bestätigen den Eingang deiner Widerrufserklärung vom [Datum] um [Uhrzeit]. Die Prüfung der Wirksamkeit und des Umfangs Deines Widerrufs steht noch aus.“

Für diesen Prozess müssen Webentwicklung und E-Mail-Marketing eng zusammenarbeiten. Die Nachricht muss technisch zuverlässig ausgelöst, korrekt personalisiert und dokumentiert werden.

Welche technischen und organisatorischen Schritte sind notwendig?

Die Umsetzung sollte nicht ausschließlich der Rechtsabteilung oder dem Webentwickler überlassen werden. Mehrere Bereiche müssen zusammenarbeiten.

BereichZentrale Aufgabe
RechtVertragsarten, Widerrufsrechte und Rechtstexte prüfen.
WebentwicklungZweistufige Funktion technisch implementieren.
UX und WebdesignSichtbarkeit, Lesbarkeit und mobile Bedienung sicherstellen.
DatenschutzDatenfelder, Rechtsgrundlage und Speicherdauer prüfen.
E-Mail-SystemUnverzügliche Eingangsbestätigung automatisieren.
KundenserviceEingehende Widerrufe prüfen und bearbeiten.
BuchhaltungRückzahlungen und Rückabwicklung koordinieren.
DokumentationVersand, Eingang und Bearbeitungsstatus nachweisen.

Prüfe außerdem Schnittstellen zu Shop-Systemen, CRM, Warenwirtschaft und E-Mail-Plattformen. Ein technisch funktionierender Button hilft wenig, wenn die Erklärung anschließend nicht beim zuständigen Team ankommt.

Eine professionelle Website-Entwicklung sollte deshalb Frontend, Backend und interne Systeme gemeinsam berücksichtigen.

Welche typischen Fehler solltest Du vermeiden?

Viele Risiken entstehen nicht durch einen vollständig fehlenden Widerrufsbutton. Häufiger ist die Funktion vorhanden, erfüllt aber einzelne Vorgaben nicht.

Typische Fehler sind:

  • Der Button ist nur im Kundenkonto sichtbar.
  • Die Beschriftung lautet lediglich „Rückgabe“.
  • Der Link steht unauffällig zwischen den anderen Footer-Links.
  • Die Funktion ist mobil nicht bedienbar.
  • Ein Widerrufsgrund ist als Pflichtfeld angelegt.
  • Ein Teilwiderruf ist technisch nicht möglich.
  • Die zweite Bestätigungsstufe fehlt.
  • Die Bestätigungsmail enthält keine Uhrzeit.
  • Die E-Mail erklärt den Widerruf vorschnell für wirksam.
  • Die Widerrufsbelehrung nennt die neue Funktion nicht.
  • Erklärungen werden intern nicht zuverlässig weitergeleitet.

Teste den vollständigen Ablauf deshalb mit unterschiedlichen Bestellungen, Geräten und Kundenarten. Dokumentiere die Testergebnisse und wiederhole die Prüfung nach technischen Updates.

Welche Chancen und Risiken bringt der Widerrufsbutton?

Welche Vorteile entstehen für dein Unternehmen?

Eine gut umgesetzte elektronische Widerrufsfunktion schafft klare Prozesse. Sie reduziert Rückfragen und erleichtert die Zuordnung eingehender Erklärungen.

Weitere Vorteile sind:

  • weniger manuelle E-Mail-Kommunikation
  • vollständige Vertragsdaten
  • dokumentierte Eingangszeiten
  • schnellere interne Bearbeitung
  • weniger Konflikte über den Zugang
  • höhere Transparenz
  • besseres Vertrauen nach dem Kauf

Diese Vorteile entstehen jedoch nur, wenn Du den Prozess mit Deinen bestehenden Systemen verbindest.

Welche Folgen drohen bei Fehlern?

Fehlt die Funktion oder ist sie schwer erreichbar, können wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und Unterlassungsansprüche drohen.

Eine unvollständige Widerrufsbelehrung kann außerdem dazu führen, dass die reguläre Widerrufsfrist nicht beginnt. Das Widerrufsrecht kann sich dann unter Umständen auf zwölf Monate und 14 Tage verlängern.

Bei bestimmten weitverbreiteten Verstößen kommen zudem behördliche Bußgelder in Betracht. Abhängig von Art und Reichweite können diese bis zu 50.000 Euro oder in besonderen Fällen bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes betragen.

Was unterscheidet Widerrufsbutton und Kündigungsbutton?

Widerruf und Kündigung haben unterschiedliche rechtliche Funktionen.

Was unterscheidet Widerrufsbutton und Kündigungsbutton?

Widerruf und Kündigung haben unterschiedliche rechtliche Funktionen.

WiderrufKündigung
Betrifft ein gesetzliches Widerrufsrecht.Betrifft ein laufendes Vertragsverhältnis.
Erfolgt innerhalb der Widerrufsfrist.Wirkt zum vertraglichen Kündigungszeitpunkt.
Führt grundsätzlich zur Rückabwicklung.Beendet den Vertrag für die Zukunft.
Ist in § 356a BGB geregelt.Ist in § 312k BGB geregelt.
Ist auch für einzelne Kaufverträge relevant.Ist vor allem für Dauerschuldverhältnisse relevant.

Ein Streaming-Anbieter kann beispielsweise beide Funktionen benötigen. Der Kunde kann einen neuen Vertrag zunächst widerrufen. Später kann er das laufende Abonnement kündigen.

Du solltest beide Prozesse klar voneinander trennen. Unterschiedliche Bezeichnungen, Seiten und Bestätigungsmails verhindern Missverständnisse.

Wie solltest Du den Widerrufsbutton testen?

Führe vor und nach der Veröffentlichung strukturierte Funktionstests durch.

Prüfe dabei:

  • Ist die Funktion von jeder relevanten Seite erreichbar?
  • Funktioniert sie auf Smartphone, Tablet und Desktop?
  • Ist die Beschriftung eindeutig?
  • Können Bestellungen sicher identifiziert werden?
  • Ist ein Teilwiderruf möglich?
  • Gibt es unnötige Pflichtfelder?
  • Erscheint die zweite Bestätigung?
  • Wird die Erklärung korrekt gespeichert?
  • Wird die Bestätigung unverzüglich versendet?
  • Enthält sie Inhalt, Datum und Uhrzeit?
  • Erreicht der Vorgang das zuständige Team?
  • Funktionieren Rückzahlung und Rückabwicklung?

Überwache technische Fehler auch nach dem Start. Serverprobleme, fehlerhafte Updates oder geänderte E-Mail-Schnittstellen können eine ursprünglich korrekte Umsetzung später beeinträchtigen.

Wie entwickelt sich der Widerrufsbutton künftig?

Der Widerrufsbutton steht für einen größeren Wandel im digitalen Verbraucherschutz. Vertragsschluss und Vertragsbeendigung sollen über vergleichbar einfache digitale Prozesse möglich sein.

Für Unternehmen steigt dadurch die Bedeutung klarer Benutzeroberflächen. Rechtliche Vorgaben, UX-Design, Datenschutz und Automatisierung lassen sich nicht mehr getrennt betrachten.

Zukünftig werden Shop-Systeme und Plattformen entsprechende Funktionen wahrscheinlich stärker standardisieren. Trotzdem bleibt das einzelne Unternehmen für seine Verträge und Prozesse verantwortlich.

Auch KI-Systeme können künftig bei der Zuordnung eingehender Erklärungen helfen. Sie können Vertragsdaten erkennen, Vorgänge kategorisieren und zuständige Teams informieren. Die endgültige rechtliche Bewertung sollte jedoch nicht ungeprüft automatisiert werden.

Aus Sicht des Online Marketings gewinnt außerdem die gesamte Customer Journey nach dem Kauf an Bedeutung. Ein verständlicher Widerruf, transparente Statusmeldungen und professionelle E-Mails beeinflussen das Vertrauen in Deine Marke.

Fazit

Der Widerrufsbutton ist seit dem 19. Juni 2026 für viele online geschlossene B2C-Fernabsatzverträge verpflichtend. Grundlage ist die elektronische Widerrufsfunktion nach § 356a BGB.

Eine rechtssichere Umsetzung umfasst mehr als einen einzelnen Link. Du benötigst einen gut sichtbaren Einstieg, eine Eingabemaske, eine zweite Bestätigungsfunktion und eine unverzügliche elektronische Eingangsbestätigung.

Prüfe außerdem Widerrufsbelehrung, Datenschutzinformationen und interne Bearbeitungsprozesse. Fehler können Abmahnungen, verlängerte Widerrufsfristen und weitere Sanktionen auslösen.

Gleichzeitig bietet Dir die neue Funktion die Möglichkeit, Prozesse zu automatisieren und das Vertrauen Deiner Kunden zu stärken. Entscheidend ist eine Lösung, die Recht, Technik und Benutzerfreundlichkeit miteinander verbindet.

Benötigst Du Unterstützung bei Konzeption, Webentwicklung oder automatisierten Bestätigungsprozessen? Dann nimm Kontakt mit Media Beats auf. Gemeinsam entwickeln wir eine Lösung, die sich zuverlässig in Deine Website und Deine bestehenden Systeme integriert.

Häufige Fragen zum Widerrufsbutton

Seit wann ist der Widerrufsbutton Pflicht?

Die Pflicht gilt seit dem 19. Juni 2026. Rechtsgrundlage ist § 356a BGB.

Muss jeder Online-Shop einen Widerrufsbutton anbieten?

Die Pflicht betrifft B2C-Fernabsatzverträge, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden und für die ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.

Wie muss der Widerrufsbutton beschriftet sein?

Die erste Funktion sollte „Vertrag widerrufen“ oder eine eindeutig gleichbedeutende Formulierung tragen. Die zweite Funktion muss den Widerruf ausdrücklich bestätigen.

Darf der Widerrufsbutton im Kundenkonto stehen?

Das kann ausnahmsweise zulässig sein, wenn auch der Vertragsschluss zwingend ein Kundenkonto voraussetzt. Andernfalls sollte die Funktion ohne Login erreichbar sein.

Ersetzt der Widerrufsbutton die Widerrufsbelehrung?

Nein. Die Widerrufsbelehrung bleibt erforderlich und muss zusätzlich über das Bestehen und die Platzierung der elektronischen Widerrufsfunktion informieren.


Häufige Fragen zum Widerrufsbutton

Sie haben Fragen?

Jetzt kostenlose und unverbindliche Beratung vereinbaren.

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

Bitte fülle das nachfolgende Formular aus. Wir melden uns umgehend bei dir.


Felder mit einem * sind Pflichtfelder.

Mit dem Absenden dieses Formulars bestätigst du, dass du die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und akzeptiert hast.